Stille Tage im Landkreis Bamberg – Was erlaubt ist und was nicht
Mit dem Jahresende rücken auch die sogenannten „Stillen Tage“ näher – Tage, an denen laut Bayerischem Feiertagsgesetz bestimmte Einschränkungen gelten. Dazu zählen Allerheiligen (1. November), der Volkstrauertag (16. November), der Buß- und Bettag (19. November) sowie der Totensonntag (23. November).
An diesen Tagen soll der ernste Charakter im Vordergrund stehen. Öffentliche Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn sie diesem Zweck gerecht werden. Nach der jüngsten Anpassung des Feiertagsgesetzes müssen Veranstaltungen am Vorabend – vor allem an Samstagen – spätestens um 2:00 Uhr enden.
Auch Spielhallen und Spielautomaten bleiben an den Stillen Tagen geschlossen. Der Gesetzgeber sieht darin einen Widerspruch zur besonderen Bedeutung dieser Gedenktage.
Selbst der Heilige Abend fällt teilweise unter diese Regelung: Von 14:00 bis 24:00 Uhr gelten die gleichen Beschränkungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
(Quelle: Bayerisches Feiertagsgesetz; Informationen des Landratsamts Bamberg, Foto: Steigerwald-News)
