Bürgerwindpark Burghaslach – Markt Taschendorf: Diese Risiken tragen Anleger
Zwei Windräder mit je 246,60 Metern Gesamthöhe sind zwischen Burghaslach und Markt Taschendorf genehmigt. Als „Bürgerwindpark“ sollen sie auch Anlegern aus der Region offenstehen. Doch wer sich beteiligt, gibt laut den FAQ der Plattform ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Anbieterin selbst warnt vor einem möglichen vollständigen Verlust des Kapitals. Vor den Informationsabenden am 20. Oktober in Markt Taschendorf und am 19. November in Burghaslach zeigt Steigerwald-News, welche Risiken Anleger und der Windpark selbst mitbringen – und welche Fragen noch offen sind.
Die Infoabende im Überblick
Angekündigt sind zwei Bürgerinformationsveranstaltungen. Dabei sollen das Projekt vorgestellt, Einblicke in die Planung samt aktuellem Bautenstand gegeben und Informationen über eine mögliche Bürgerbeteiligung vermittelt werden.
- Dienstag, 20. Oktober 2026, 19 Uhr: Tannenhof Schorr, Erlanger Straße 2, 91480 Markt Taschendorf
- Donnerstag, 19. November 2026, 19 Uhr: Kulturtankstelle, Kirchplatz 9, 96152 Burghaslach
Die Beteiligungsseite zum Bürgerwindpark betreibt die Anbieterin. Informationen zum Windpark gibt es auf der Projektseite von Naturenergie Zeilinger.
Das Projekt: zwei Windräder im Wald zwischen Kirchrimbach, Buchbach und Obertaschendorf
Der Bürgerwindpark entsteht laut Betreiberin in enger Abstimmung mit den Gemeinden Burghaslach und Markt Taschendorf. Die Anlagen sind im nördlichen Waldgebiet von Markt Taschendorf geplant, im Wind-Vorranggebiet WK 103.
- Anlagen: 2 × Enercon E-160 EP5 E3 R1
- Leistung: je 5,56 Megawatt, zusammen 11.120 Kilowatt
- Höhe: Nabe 166,60 m, Rotordurchmesser 160 m, Gesamthöhe 246,60 m
- Standorte: Burghaslach (Gemarkung Seitenbuch, Flurnummer 617) und Markt Taschendorf (Flurnummer 526/2), innerhalb geschlossener Waldgebiete; eine Anlage steht auf einer landwirtschaftlich genutzten Lichtung
- Jahresertrag laut Betreiberin: bis zu 22.000.000 Kilowattstunden
- Genehmigung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch–Bad Windsheim, Bescheid vom 4. Oktober 2024
- Vorranggebiet: WK 103 (Regionalplan Westmittelfranken, seit 16. April 2025 in Kraft)
- Status laut Projektseite: „In Planung“; Umsetzung war für das Frühjahr 2026 vorgesehen
Das Landratsamt hat die Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt, und zwar mit Nebenbestimmungen, also mit Auflagen und Bedingungen. Wie diese lauten, steht nicht in der öffentlichen Bekanntmachung. Antragstellerin war die Naturenergie Zeilinger UG (haftungsbeschränkt) aus Markt Erlbach.
Der Marktgemeinderat Markt Taschendorf erteilte am 25. September 2024 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Laut Gemeindeblatt war die Sitzung nötig, damit das Projekt noch an der Ausschreibung Anfang November 2024 teilnehmen konnte. Bei einer späteren Teilnahme sei mit einem um 10 bis 15 Prozent niedrigeren Strompreisertrag zu rechnen – zum Nachteil von Bürgerbeteiligung und Abgaben an die Gemeinde. Ob das Projekt dort einen Zuschlag bekam und zu welchem Gebotspreis, konnte Steigerwald-News nicht klären.
Die Anlage auf Markt Taschendorfer Gebiet entsteht nach Darstellung der Gemeinde auf dem Steigerwald-Höhenzug an der nördlichen Gemeindegrenze zwischen vier bereits bestehenden Windrädern. Hinzu kommt der benachbarte Windpark Breitenlohe: Die Uhl Windkraft Projektierung aus Ellwangen hat 2025 drei Anlagen vom Typ Nordex N175 mit je 6,8 Megawatt und 266,50 Metern Gesamthöhe genehmigt bekommen, eine davon auf Markt Taschendorfer Gemarkung. Das Landratsamt beschreibt dieses Gebiet als zusammenhängendes, intensiv forstwirtschaftlich genutztes Waldgebiet mitten im Naturpark Steigerwald. Werden alle Projekte gebaut, kommen zu den vier bestehenden Anlagen fünf weitere hinzu.
Die Bürgerbeteiligung: Was bekannt ist – und was nicht
Angeboten wird die Beteiligung von der Naturenergie Zeilinger GmbH. Die Internetplattform betreibt die eueco GmbH in deren Auftrag als Anlagevermittlerin nach dem Vermögensanlagengesetz und § 34f der Gewerbeordnung. Nach eigener Darstellung der Anbieterin ist die direkte Beteiligung für Bürger aus dem Gemeindegebiet ein zentraler Bestandteil des Projekts. Wer investieren möchte, kann auf der Plattform sein Interesse bekunden.
Klar ist: Es handelt sich um eine Vermögensanlage, keine Spareinlage. Die Anbieterin muss deshalb einen Warnhinweis nach § 12 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes zeigen. Er lautet auf der Beteiligungsseite:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Was Anleger dafür bekommen, ist nur teilweise veröffentlicht. Die FAQ der Plattform nennen als Art der Anlage ein „Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt“. Es wird für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst, die Rückzahlung erfolgt je nach Projekt in Raten oder am Ende in einer Summe. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Anlegen lässt sich online ab 500 Euro. Im Interessensformular für Burghaslach und Markt Taschendorf stehen zwei Optionen zur Wahl: Schwarmfinanzierung ab 500 Euro und Kommanditanteil ab 5.000 Euro.
Wie hoch die Verzinsung ist, steht nirgends. Die Plattform wirbt mit einer jährlichen und attraktiven Verzinsung, nennt aber keine Prozentzahl. Auch die Laufzeit für dieses Projekt ist nicht angegeben, ebenso nicht der Rang gegenüber Banken und anderen Gläubigern. Zu jedem öffentlich angebotenen Angebot dieser Art gehört ein gesetzlich vorgeschriebenes Vermögensanlagen-Informationsblatt. Interessierte sollten es vor jeder Entscheidung lesen.
Was Anleger riskieren
Der Totalverlust ist möglich. Das sagen nicht nur Kritiker, es steht im Warnhinweis der Anbieterin selbst. Die Stiftung Warentest rät in ihrem Ratgeber zu Bürgerwindparks: „Investieren Sie nur, wenn Sie das Geld viele Jahre nicht brauchen und einen Totalverlust verkraften können. Stecken Sie nicht mehr als 5 Prozent des Vermögens in solche Beteiligungsmodelle.“
Nachrang heißt: Die Anleger stehen hinten. Geht die Betreibergesellschaft in die Insolvenz, werden zuerst andere Gläubiger bedient, etwa Banken, Lieferanten oder das Finanzamt. Anleger kommen erst danach zum Zug, oft bleibt dann nichts übrig. Der qualifizierte Rangrücktritt geht noch weiter: Zinsen und Rückzahlung können schon vor einer Insolvenz ausbleiben, wenn die Zahlung die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet machen würde. Ein Nachrangdarlehen ist außerdem keine Bankeinlage und fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung.
Die Erträge bleiben oft hinter den Prognosen zurück. Finanztest untersuchte 2015, wie seit 1972 aufgelegte geschlossene Fonds abgeschnitten haben. Von 49 Umweltfonds, zu denen auch Windfonds zählen, erfüllte keiner die Prognosen. Gemessen am Anlegerkapital brachten 62 Prozent sogar Verluste. Der Steuerberater Werner Daldorf vom Anlegerverein Windenergie wertete gut 2.000 Jahresabschlüsse von 228 Windfonds aus den Jahren 2000 bis 2016 aus: Sie erzielten nur knapp 87 Prozent der geplanten Erlöse, nur jeder Achte erreichte die Prognose. Anleger von Bürgerwindparks bekamen im Schnitt nur 67 Prozent der geplanten Ausschüttungen. Zur Fairness: Laut Stiftung Warentest lag das zum Teil an zu optimistischen Windgutachten früherer Jahre. Das sei inzwischen besser.
Das Geld ist lange gebunden, Mitsprache gibt es kaum. Die ordentliche Kündigung ist laut FAQ der Plattform ausgeschlossen. Anleger können ihr Geld also nicht einfach zurückfordern. In sechs von Finanztest geprüften Bürgerwindpark-Angeboten setzten Anleger mindestens 3.000 bis 10.000 Euro für gut 20 Jahre ein. Bei Wind-Investments in Form von Anleihen oder Nachrangdarlehen ist das Risiko nach Einschätzung der Stiftung Warentest ebenfalls hoch, Mitspracherechte haben Anleger dort nicht. Für Burghaslach und Markt Taschendorf nennt die Plattform einen Mindestbetrag von 500 Euro. Eine feste Laufzeit steht nicht dabei, im Interessensformular lässt sich zwischen bis zu 12 Jahren und mehr als 20 Jahren wählen.
Die Bürger finanzieren nur einen Teil und tragen das Risiko. Bei den sechs untersuchten Angeboten deckte das Bürgerkapital höchstens ein gutes Fünftel der Gesamtinvestition. Die Tester kritisierten, dass die Initiatoren, oft Projektentwickler und Landeigentümer, den Gesellschaften hohe Kosten und Kredite aufbürden. Wie hoch der Bürgeranteil in Burghaslach und Markt Taschendorf ist und wer Banken und Verpächter in welcher Reihenfolge bedient, ist nicht veröffentlicht. Das Gemeindeblatt spricht von einem Flächenpachtmodell, bei dem neben dem Grundstückseigentümer auch umliegende Eigentümer profitieren, und von Abgaben an die Gemeinde.
Auch Anbieter können scheitern. Nach einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg meldeten von 2012 bis Anfang 2018 über 50 Anbieter von Umweltinvestments Insolvenz an. Die Verbraucherzentrale warnt: Bei Geldanlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts, etwa geschlossenen Fonds, Direktinvestments oder Nachrangdarlehen, droht im Ernstfall der Totalverlust, auch bei Windparks. Warum Nachrangdarlehen besonders heikel sind, erklärt Steigerwald-News in einem früheren Artikel zu einer Windpark-Beteiligung im Landkreis.
Die Risiken des Windparks selbst
Wie viel Wind kommt wirklich an? Die Betreiberin nennt einen Jahresertrag von bis zu 22.000.000 Kilowattstunden. Das ist eine Obergrenze. Bei 11.120 Kilowatt Gesamtleistung entspricht sie rechnerisch rund 1.980 Volllaststunden im Jahr. Ob diese Zahl auf einem unabhängigen Windgutachten beruht und wie sicher sie ist, wurde nicht veröffentlicht.
Nachbaranlagen nehmen Wind weg. Windräder bremsen einander. Finanztest nannte als Beispiel einen Bürgerwindpark, dessen Einnahmen sinken könnten, weil Nachbaranlagen Wind wegnehmen und die Prognose das nicht ausreichend berücksichtigte. Bei Burghaslach und Markt Taschendorf stehen schon vier Windräder, fünf weitere sind genehmigt. Ob das Gutachten für den Bürgerwindpark alle einrechnet, ist öffentlich nicht bekannt.
Abschaltungen kosten Strom und Einnahmen. 94 Prozent der 1.607 Windräder, die zwischen 2014 und 2019 in Deutschland genehmigt wurden, unterliegen Abschaltauflagen. Das ergab eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht, über die das Portal Energiezukunft berichtet. Am häufigsten ging es um Artenschutz: Mehr als zwei Drittel dieser Auflagen galten Fledermäusen, knapp ein Drittel dem Vogelschutz. Hinzu kamen Betriebsbeschränkungen wegen Schattenwurf (68 Prozent), Eiswurf (53 Prozent) und Lärm (39 Prozent). Wie viel Strom dadurch verloren geht, wurde nicht untersucht. Die Autoren betonen, dass Auflagen grundsätzlich notwendig sind. Für die beiden Anlagen hier nennt das Landratsamt Nebenbestimmungen, deren Inhalt in der Bekanntmachung fehlt. Anleger sollten fragen, mit wie vielen Abschaltstunden die Planung rechnet.
Strompreis und Vergütung. Feste Vergütungssätze gibt es nicht mehr. Seit 2017 schreibt die Bundesnetzagentur die Förderrechte aus, zum Zug kommen die niedrigsten Gebote (Stiftung Warentest). Wie das Gebot der Bürgerwindräder lautet, konnte Steigerwald-News nicht klären. Schon eine spätere Ausschreibung hätte laut Gemeindeblatt 10 bis 15 Prozent weniger Erlös bedeutet. Das zeigt, wie empfindlich die Rechnung auf den Preis reagiert. Hinzu kommen negative Börsenstrompreise: Seit dem 25. Februar 2025 erhalten neu in Betrieb genommene Windräder dann ab der ersten Stunde keine Vergütung mehr (Grant Thornton). Der Vergütungszeitraum verlängert sich zwar um die ausgefallenen Viertelstunden (§ 51a EEG). Die Einnahmen kommen dann aber später, nicht zeitgleich.
Der Zeitplan. Auf der Projektseite war die Umsetzung für das Frühjahr 2026 vorgesehen, dort steht weiterhin „In Planung“. Wie weit der Bau tatsächlich ist, sollen die Infoabende zeigen. Jede Verzögerung verschiebt den ersten Stromverkauf und damit die ersten Erlöse für die Anleger.
Diese Fragen sollten Interessierte auf den Infoabenden stellen
- Die FAQ der Plattform nennen ein Nachrangdarlehen, das Interessensformular zusätzlich einen Kommanditanteil ab 5.000 Euro. Welche Form gilt für wen, und worin unterscheiden sich Rechte und Risiken?
- Unter welchen Bedingungen darf die Gesellschaft Zinsen und Rückzahlung aussetzen (qualifizierter Rangrücktritt)? Wer steht im Ernstfall vor den Anlegern, etwa Banken oder Verpächter?
- Welche Gesellschaft nimmt das Geld entgegen, welche hält die Genehmigung? Im Amtsblatt steht die Naturenergie Zeilinger UG (haftungsbeschränkt), auf der Beteiligungsseite die Naturenergie Zeilinger GmbH.
- Wie hoch sind Zins oder erwartete Ausschüttung und die Laufzeit, und wie sind sie begründet?
- Welchen Anteil der Gesamtkosten tragen die Bürger, welchen die Banken?
- Liegt ein unabhängiges Windgutachten vor? Wie lange wurde gemessen, und mit welcher Wahrscheinlichkeit wird der angenommene Ertrag erreicht?
- Rechnet das Gutachten die vier bestehenden Anlagen und den geplanten Windpark Breitenlohe mit ein?
- Welche Auflagen enthält der Bescheid vom 4. Oktober 2024, und mit wie vielen Abschaltstunden rechnet die Planung?
- Welchen Zuschlagswert gab es in der Ausschreibung, und welche Annahmen gelten für negative Strompreise?
- Ist die Flächenpacht ein fester Betrag oder vom Ertrag abhängig, und wer wird zuerst bedient?
- Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Gibt es einen anderen Weg, vorzeitig auszusteigen oder die Beteiligung zu übertragen? Was passiert bei Verzögerungen und Mindererträgen?
- Wer bezahlt den Rückbau der Anlagen, und ist er abgesichert?
- Welche Zahlen erhalten Anleger jedes Jahr, und wer kontrolliert die Mittelverwendung?
Die Stiftung Warentest rät außerdem: nachfragen, sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und nicht nur zeichnen, weil Bekannte dabei sind.
Das heißt nicht, dass eine Beteiligung zwangsläufig scheitert. Es heißt, dass der Erfolg weder automatisch noch garantiert ist und dass Anleger vor einer Unterschrift alle Zahlen schriftlich sehen sollten. Dieser Beitrag ersetzt keine Anlageberatung.
Weiterführende Artikel zum Thema Windkraft:
Quellen
- Beteiligungsseite Bürgerwindpark Burghaslach/Markt Taschendorf, Naturenergie Zeilinger GmbH, abgerufen am 12. Oktober 2026
- Projektseite Bürgerwindpark Burghaslach/Markt Taschendorf, Naturenergie Zeilinger
- Amtsblatt Landkreis Neustadt a.d.Aisch–Bad Windsheim Nr. 23/2024, 30. November 2024, Genehmigung Az. 43.2-1711-I-2024-32
- Gemeindeblatt Markt Taschendorf Nr. 10, 8. Oktober 2024, Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2024
- Gemeindeblatt Markt Taschendorf Nr. 6, 3. Juni 2025, Windpark Breitenlohe
- Bekanntmachung Windpark Breitenlohe, Landratsamt Neustadt a.d.Aisch–Bad Windsheim, Az. 43.2-1711-I-2025-57
- Bürgerwindparks: Worauf Anleger achten sollten, Stiftung Warentest (Finanztest), 2018, aktualisiert 2021
- Abschaltauflagen: Fast kein Windrad darf sich uneingeschränkt drehen, Energiezukunft, 6. Mai 2024, nach einer Studie der Stiftung Umweltenergierecht
- Wirtschaftliche Auswirkungen des Solarspitzengesetzes, Grant Thornton, 2025
- Verbraucherzentrale Hamburg: Öko schützt vor Pleite nicht, 23. Juli 2018
- Landkreis plant möglichen Windpark: Welche Risiken Bürger bei einer Beteiligung tragen, Steigerwald-News, 23. Juli 2026
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