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Landkreis Neustadt Aisch -Bad Windsheim plant möglichen Windpark – Welche Risiken Bürger bei einer Beteiligung tragen

Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim erwägt eine eigene Windkraftanlage. Bürger könnten sich möglicherweise über Nachrangdarlehen beteiligen. Das klingt wegen der in Aussicht gestellten Verzinsung attraktiv – birgt für private Anleger jedoch erhebliche Risiken bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Geldes.

Landkreis-Windanlage nach Uffenheimer Vorbild

Im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wird über eine eigene Windkraftanlage nachgedacht. Landrat Dr. Christian von Dobschütz hat ein entsprechendes Projekt im Kreistag vorgeschlagen. Als mögliches Vorbild gilt die Stadt Uffenheim, bei deren Windanlage sich Bürger über sogenannte Nachrangdarlehen an der Finanzierung beteiligen können.

Die Erträge einer solchen Anlage könnten dem Haushalt des Landkreises zugutekommen. Der Kreistag will sich in einer seiner nächsten Sitzungen weiter mit dem Vorschlag beschäftigen.

Für die Bürger ist jedoch eine andere Frage besonders wichtig: Was bedeutet eine Beteiligung über ein Nachrangdarlehen tatsächlich – und wer trägt das wirtschaftliche Risiko?

Hohe Zinsen gibt es nicht ohne erhöhtes Risiko

Nachrangdarlehen werden häufig mit einer vergleichsweise attraktiven Verzinsung beworben. Für viele Bürger kann dadurch der Eindruck entstehen, es handle sich um eine Art regionales Sparprodukt: Man unterstützt die Energiewende, investiert in ein Projekt vor der eigenen Haustür und erhält dafür regelmäßig Zinsen.

Mit einem klassischen Sparbuch, Festgeldkonto oder gewöhnlichen Bankdarlehen ist diese Anlageform jedoch nicht vergleichbar.

Die höhere Verzinsung ist in erster Linie ein Ausgleich dafür, dass der Anleger ein deutlich höheres Risiko übernimmt. Verbraucherzentralen warnen bei direkten Investitionen in einzelne Wind- oder Solarprojekte ausdrücklich vor der Möglichkeit eines Totalverlustes. Scheitert das Projekt oder wird die Betreibergesellschaft zahlungsunfähig, kann das investierte Geld vollständig verloren sein. 

Bürger stehen hinter anderen Gläubigern

Der Begriff „Nachrang“ beschreibt bereits den entscheidenden Nachteil: Gerät die Betreibergesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder wird insolvent, werden zunächst andere Gläubiger bedient.

Dazu können beispielsweise Banken, Lieferanten, Beschäftigte, Finanzämter oder andere vorrangige Gläubiger gehören. Die Bürger mit ihren Nachrangdarlehen erhalten ihr Geld erst dann zurück, wenn nach Befriedigung dieser Ansprüche noch ausreichend Vermögen vorhanden ist.

In der Praxis kann das bedeuten, dass für die privaten Anleger nichts mehr übrig bleibt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschreibt Nachrangdarlehen als Darlehen, bei denen die Rückzahlungsansprüche gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten. 

Zahlungen können schon vor einer Insolvenz ausfallen

Besonders weitreichend ist ein sogenannter qualifizierter Rangrücktritt. Dabei müssen Zinsen und Rückzahlung nicht erst im eröffneten Insolvenzverfahren ausfallen.

Die Betreibergesellschaft kann Zahlungen unter Umständen bereits vorher aussetzen, wenn die Auszahlung eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auslösen beziehungsweise verschärfen würde. Ein im Vertrag genannter Rückzahlungstermin bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass der Anleger sein Geld zu diesem Zeitpunkt tatsächlich zurückerhält.

Der Bürger trägt damit ein Risiko, das über das gewöhnliche Ausfallrisiko eines normalen Darlehens hinausgeht. Auch Beteiligungsplattformen weisen darauf hin, dass Anleger bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein höheres Risiko als gewöhnliche Fremdkapitalgeber tragen. 

Keine Einlagensicherung und kaum Einfluss

Ein Nachrangdarlehen fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, wie sie beispielsweise für Guthaben bei Banken gilt. Der Staat ersetzt das verlorene Geld nicht, wenn das Windparkprojekt oder die Betreibergesellschaft scheitert.

Gleichzeitig haben die Bürger normalerweise keine vergleichbaren Mitspracherechte wie Gesellschafter. Sie stellen Kapital bereit und tragen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, können wichtige unternehmerische Entscheidungen aber meist nicht beeinflussen.

Auch eine feste Verzinsung bedeutet nicht, dass die Zinsen garantiert ausgezahlt werden. Sie können nur geleistet werden, wenn die wirtschaftliche Situation der Betreibergesellschaft dies zulässt.

Windparks haben eigene wirtschaftliche Risiken

Zusätzlich zu den besonderen Risiken des Nachrangdarlehens kommen die allgemeinen Risiken des Windparkbetriebs hinzu.

Hierzu gibt es einen eigenen Artikel: → Nachteile von Windkraftanlagen

Dazu zählen unter anderem:

  • geringere Winderträge als prognostiziert,
  • längere technische Ausfälle,
  • Reparaturen und steigende Wartungskosten,
  • Verzögerungen beim Bau oder Netzanschluss,
  • höhere Finanzierungs- und Betriebskosten,
  • Änderungen bei Strompreisen und Vergütungsbedingungen,
  • Versicherungsfälle und nicht vollständig gedeckte Schäden,
  • behördliche, technische oder gerichtliche Verzögerungen,
  • Schwierigkeiten bei der späteren Refinanzierung oder beim Rückbau.

Ob ein Windpark wirtschaftlich erfolgreich arbeitet, hängt wesentlich davon ab, ob die vorher erstellten Ertrags- und Kostenprognosen tatsächlich eintreffen. Schon kleinere Abweichungen über viele Betriebsjahre können die erwartete Rendite deutlich verändern.

Das bedeutet nicht, dass Windparks grundsätzlich unwirtschaftlich sind. Es bedeutet aber, dass der wirtschaftliche Erfolg weder automatisch noch garantiert ist.

Wer erhält den sicheren Vorteil?

Aus Sicht des Landkreises oder der Betreibergesellschaft kann ein Nachrangdarlehen ein interessantes Finanzierungsinstrument sein. Das von den Bürgern bereitgestellte Geld stärkt die Finanzierung, ohne dass ihnen zwingend Unternehmensanteile oder umfassende Mitspracherechte eingeräumt werden müssen.

Für Banken kann das Nachrangkapital ebenfalls vorteilhaft sein. Ihre Kredite stehen im Ernstfall in der Regel vor den Forderungen der Bürger.

Das führt zu einer entscheidenden Frage: Ist die angebotene Verzinsung hoch genug, um das vollständige Risiko der privaten Anleger angemessen auszugleichen?

Diese Frage lässt sich nicht allein anhand eines Zinssatzes beantworten. Dafür müssen die Bürger unter anderem wissen, welche Gesellschaft ihr Vertragspartner ist, wie hoch deren Eigenkapital ist, welche Sicherheiten bestehen, wie das Projekt finanziert wird und welche Gläubiger im Rang vor ihnen stehen.

Der Landkreis muss umfassend und verständlich informieren

Sollte der Landkreis das Beteiligungsmodell tatsächlich umsetzen, reicht es nicht aus, vor allem mit regionaler Wertschöpfung, Klimaschutz und attraktiven Zinsen zu werben.

Die Risiken müssen ebenso deutlich, verständlich und sichtbar dargestellt werden. Ein allgemeiner Hinweis im Kleingedruckten genügt Bürgern ohne Erfahrung mit Kapitalanlagen kaum, um die möglichen Folgen realistisch einzuschätzen.

Vor einer Beteiligung müssten mindestens folgende Fragen klar beantwortet werden:

  • Wer ist der konkrete Darlehensnehmer?
  • Fließt das Geld direkt an den Landkreis oder an eine eigenständige Betreibergesellschaft?
  • Gilt ein einfacher oder ein qualifizierter Rangrücktritt?
  • Unter welchen Bedingungen dürfen Zinsen ausgesetzt werden?
  • Wann und unter welchen Voraussetzungen wird das Kapital zurückgezahlt?
  • Welche Banken und sonstigen Gläubiger sind vorrangig?
  • Wie hoch sind Eigenkapital, Fremdkapital und Nachrangkapital?
  • Welche Sicherheiten erhalten die Bürger?
  • Liegen unabhängige Wind-, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsgutachten vor?
  • Wer trägt Kostensteigerungen beim Bau und Betrieb?
  • Was geschieht bei Verzögerungen, Mindererträgen oder technischen Problemen?
  • Kann das Darlehen vorzeitig gekündigt oder übertragen werden?
  • Welche laufenden Informationen erhalten die Anleger?
  • Wer kontrolliert die Mittelverwendung und die wirtschaftliche Entwicklung?

Ein regionales Projekt ist nicht automatisch eine sichere Anlage

Die Nähe zu einem Projekt kann Vertrauen schaffen. Bürger kennen den Landkreis, sehen die Windräder möglicherweise täglich und verbinden die Beteiligung mit einem Nutzen für ihre Heimat.

Diese regionale Verbundenheit ersetzt jedoch keine Prüfung der wirtschaftlichen Risiken. Auch ein öffentlich unterstütztes oder kommunal angestoßenes Projekt kann Verluste verursachen.

Ebenso darf die Bezeichnung „Bürgerwindpark“ oder „Bürgerbeteiligung“ nicht den Eindruck erwecken, die Bürger seien automatisch besonders geschützt. Entscheidend sind allein die konkrete Vertragsgestaltung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts und die finanzielle Stabilität des Darlehensnehmers.

Nur Geld einsetzen, dessen Verlust verkraftbar wäre

Ein Nachrangdarlehen eignet sich nicht für die Altersvorsorge, den Notgroschen oder Geld, das zu einem bestimmten Zeitpunkt sicher benötigt wird.

Wer eine Beteiligung erwägt, sollte den Vertrag, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, die Risikohinweise und die Wirtschaftlichkeitsberechnung vollständig prüfen. Bei größeren Summen kann eine unabhängige Beratung sinnvoll sein, die weder vom Landkreis noch vom Projektentwickler oder Vermittler bezahlt wird.

Die Verbraucherzentrale stuft Crowdinvestments und vergleichbare Projektfinanzierungen grundsätzlich als Wagniskapital ein. Anleger sollten daher nur einen kleinen Teil ihres frei verfügbaren Vermögens einsetzen und einen vollständigen Verlust finanziell verkraften können. 

Transparenz muss vor der Werbung kommen

Eine finanzielle Beteiligung der Bürger kann regionale Wertschöpfung ermöglichen und die Akzeptanz eines Windparks erhöhen. Sie darf jedoch nicht auf einer einseitigen Darstellung beruhen.

Wer mit hohen Zinsen wirbt, muss ebenso deutlich erklären, warum diese Zinsen angeboten werden: weil die Bürger einen Teil des unternehmerischen Risikos übernehmen und ihr Geld im schlimmsten Fall vollständig verlieren können.

Bevor der Kreistag über ein konkretes Modell entscheidet, sollte deshalb nicht nur über Finanzierung, Rendite und mögliche Einnahmen für den Landkreis gesprochen werden. Ebenso notwendig ist ein nachvollziehbares Schutz- und Informationskonzept für die Bürger, die ihr privates Vermögen zur Verfügung stellen sollen.

 

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